| Daten & Fakten Anfang Januar 2008 hat der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit den Arbeiten zum Erstellen eines 1.700 m langen und 3 m hohen Fangzauns an der Saarschleife begonnen: nur mit diesem Zaun könne die Verkehrssicherheit des Leinpfades garantiert werden. Grundlage ist ein Gutachten des Ingenieurbüros WPWGEOCONSULT. CHRONOLOGIE Das Gutachten wurde am 16. Juli 2007 erstellt. Nach einer eher beiläufigen Information des Gemeinderates im September sollte er am 11. Dezember dem Bauantrag zur Errichtung des Zaunes zustimmen. Entscheidungshilfe waren lediglich Auszüge aus dem Gutachten. Der Gemeinderat fühlte sich überfahren und verlangte einstimmig eine Sondersitzung am 22. Januar 2008. Doch bereits am nächsten Tag kippte Bürgermeisterin Thieser diesen Termin und lud zu einer Sondersitzung am 20. Dezember ein. In dieser Sitzung stimmte der Gemeinderat - ohne dass vorher die Ortsräte gehört wurden - nach teils hitziger Diskussion mit 14:12 Stimmen dem Bau des Zaunes zu. Bereits 3 Wochen vor dieser Sitzung, am 28. November 2007, hatte das LfS die Baumaßnahme ausgeschrieben und nur 7 Arbeitstage später den Auftrag vergeben. Für uns ist klar: der Zaunbau war immer beschlossene Sache - man war sich sicher, dass der Gemeinderat Mettlach zustimmen würde. Eine frühzeitige und umfassende Information der Öffentlichkeit gab es nicht. Daher war auch ein Einbringen von Alternativlösungen zur „rechten Zeit“ nicht möglich. JEDER BÜRGER ZAHLT MIT Die geschätzten Kosten des Zaunes stiegen von 700.000 auf 1.500.000 Euro an. Jeder Bürger zahlt somit für die Verschandelung unserer Saarschleife mit! Wären die Millionen nicht besser in die Bildung unserer Kinder und Enkel investiert? KRITIK VON FACHLEUTEN Herr Dipl.-Ing. Temmes, ein ausgewiesener Fachmann für Felssicherung, stellt das Gutachten in wesentlichen Teilen in Frage. So wurden z.B. Simulationen mit kugelförmigen Steinen durchgespielt. Derartige Steine gibt es an der Saarschleife nicht. Sie sind dort vielmehr kantig und plattig und bleiben in den Rauschen nach kurzer Abwärtsbewegung liegen. Keine Frage: für alle Besucher der Saarschleife muss die nötige Sicherheit -wie sie auch an anderen Stellen erwartet wirdgewährleistet sein, dabei sollen aber dafür erforderliche Eingriffe in die Natur so gering wie möglich sein. Die Vorschläge von Herrn Dipl.-Ing. Temmes sind hierfür gut geeignet:
Gutachten WPW GEOCONSULT Der Leiter Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) Dr.-lng. Horst Hanke beauftragte im Mai 2008 WPW GEOCONSULT mündlich mit der Erstellung eines Gutachtens, das eine vermutete Gefährdung des Leinpfades an der Außenseite der Saarschleife (linke Saarseite Flusskilometer 32,00 - 35,009) durch herabstürzendes Gestein beurteilen sollte. Das Gutachten definierte insgesamt 980 m mit geringem, 450 m mit mittlerem und 1.570 m mit hohem Gefährdungspotenzial. Es schlug vor, 1.700 m der Außenschleife am Fuß der Hänge durch einen 3 m hohen Fangzaun zu sichern. Kosten für diese Maßnahme lt. Gutachten 700.000 Euro, lt. Dr. Hanke im Dezember 2007 1.500.000 Euro. Zur Frage nach Alternativen zum Fangzaun heißt es im Gutachten'. ,,Zur Gewährleistung einer ausreichenden Sicherung der gefährdeten Wegeabschnitte sind nach Prüfung der relevanten Belange Fangzäune am besten geeignet, da eine vollständige Beräumung oder Sicherung von möglichen Ausbruchstellen aus technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten nicht realisierbar ist." Das Gutachten weist allerdings die Prüfung möglicher Alternativen (Seile, Netzsicherung, Beräumung, Gräben etc.) nicht aus. Gutachten Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH (gbm) Im April 2008 in Auftrag gegeben durch die Bürgerinitiative,,Saarschleife ohne Zaun". Geschäftsführer der gbm ist Prof. Dr.-lng. Bernhard Frohlich. Herr Prof. Fröhlich ist Honorarprofessor an der Universität Karlsruhe und seit dem 13.12.1989 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Felsbau, Boden- und Tunnelmechanik. gbm stuft 920 m als ungefährdet, 1.150 m mit mittlerer Gefdhrdung und 900 m mit mittlerer Gefährdung, die aber wegen der nahe dem Weg befindlichen Felsen bereichsweise als hoch eingestuft wird. Weitere 30 m (Welles) werden als bereits gesichert betrachtet, allerdings stellt die Art der Ausführung eine Gefährdung der Nutzer des Weges dar, die zu beseitigen ist. Als Sicherungsmaßnahmen wird vorgeschlagen: 1.400 m verlangen keine Sicherungsmaßnahmen, 67o m sind durch einen ca. 1m hohen Schutzwall aus Schutthaldenmaterial zu sichern. Die Galerie am Welles (30 m) muss dringend verbessert werden, z.B. Ersatz durch eine Netzsicherung. Ein Bereich von 900 m soll in lokalen Einzelfällen durch Felsnägel oder Netze gesichert werden, Felsrippen im Bereich des Weges sollen beräumt werden. Die Sicherung durch Fangzäune in diesem Bereich ist nur unterhalb einzelner Felsnasen sinnvoll, soweit diese im unteren Bereich der Böschung liegen. Fazit Der errichtete Fangzaun an der Saarschleife ist auch bei enger Auslegung einer Verkehrssicherungspflicht nicht notwendig. Die Kosten hierfür (1,5 Mio Euro +?) sind eine Verschwendung von Steuermitteln. Der Fangzaun ist ein unsensibler und nicht vertretbarer Eingriff in ein Naturschutz- und FFH-Gebiet, er verschandelt die einzigartige Saarschleife erheblich und muss zurückgebaut werden. KWMR - 03.06.2008 Gutachten – Kurzfassung |
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